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Urheberrecht

Im Art. 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 wurde das Urheberrecht wie folgt formuliert: «Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.» Wie kam es zu diesem Gesetz? Wie wird er in der heutigen Zeit und mit den heutigen Technologien umgesetzt? Welches sind die bekanntesten Beispiele einer Urheberrechtsverletzung? Welche Verletzungen dieses Rechts könnten wir in unserem Alltag begegnen?

Geschichtliche Eckpunkte des Urheberrechts

1440 Gutenberg den Buchdruck, wodurch «serienmässige» Vervielfältigung von Texten und ganzen Büchern möglich wurde. Dies war ein grosser Fortschritt, den zuvor mussten Bücher und Texte von Hand abgeschrieben werden. Es musste aber ein Gesetz geben, denn die Drucker mussten die Manuskripte erwerben, die Nachdrucker konnten sich diese Ausgaben sparen und die Nachdrucke dadurch billiger verkaufen. Piraterie gab es somit schon im 15.Jh. Um diesem Nachdrucken vorzubeugen, erhielten die Drucker das Recht, ein bestimmtes Werk während einer bestimmten Zeit auf einem bestimmten Territorium als einzige zu verlegen.

Das erste Urheberrecht im Sinne eines Gesetzes erliess Königin Anne (Statute Anne) von Grossbritannien im Jahre 1709 (siehe Abbildung).
In anderen Ländern dauerte es länger. Noch 1810 beklagte sich Goethe darüber, dass sich die Urheber mit der Ehre begnügen müssten, während die Verleger den Gewinn zögen: «Wer keinen Geist hat, glaubt auch nicht an geistiges Eigentum.»

1877 wurde der Phonographen von Edison erfunden. Er schuf die Grundlage für die Verbreitung von Musik auf Tonträgern. Die Bedeutung seiner Erfindung für die Musik kann vermutlich mit jener von Gutenberg für die Literatur gleichgesetzt werden.
In der Schweiz entstand um 1886 die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, der heute fast alle Staaten beigetreten sind. Mehr Informationen dazu hier

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Statute_of_anne.jpg

Statute Anne, Quelle: Wikipedia

1948 werden die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO, die beiden folgenden gesetzlichen Grundsteine festgelegt:

  • «Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzunehmen.»
  • «Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst erwachsen.»

Im Zeitstrahl nicht erwähnt, aber für die Entwicklung des Urheberrechts sind diese technischen Erfindungen auch zu nennen, diese wären das Radio und der Film, der Fernseher oder das Fotokopiergerät, das Tonband, die CD, die mp3-Player und das Streaming (das Web). Durch diese technische Entwicklung wurde die Verwendung und Verbreitung von Werken (v.a. auch Musik) in mit jeder technischen Errungenschaft mit einem Schlag massiv grösser. Die Künstler forderten mehr und mehr das Recht am Werk und auch eine finanzielle Beteiligung an der Weiterverbreitung.

Das geltende Urheberrecht in der Schweiz

1992 tritt das in der Schweiz aktuell geltende Urheberrecht in Kraft. In diesem Gesetz wurden erstmals auch KünstlerInnen und den Produzenten eigene Rechte eingeräumt. Eine weitere Revision trat 2008 in Kraft. Diese Revision hat vor allem die Ratifizierung neuer internationaler Abkommen der WIPO (World Intellectual Property Organisation) durch die Schweiz und damit die Anpassung an internationales Recht ermöglicht.

Viele Medien, die wir im Internet finden, wie zum Beispiel Fotos, Bilder, Videos, Musik und anderes unterliegen diesem Urheberrecht. Wenn wir solche Medien, die unter Copyright (©) stehen, privat oder geschäftlich verwenden wollen (zum Beispiel in schriftlichen Arbeiten oder Präsentationen), müssen wir den Urheber/Autor um das Recht dazu bitten. Es können so auch gegebenenfalls Gebühren verlangt werden.

Grundsätzlich dürfen wir also nicht einfach jedes Bild, Foto oder Video aus dem Internet beliebig nutzen. Art. 29 aus dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte werden Werke automatisch urheberrechtlich geschützt (Copyright, all rights reserved), sobald sie geschaffen sind und das gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (ausser bei Computerprogrammen, wo 50 Jahre gelten). Der Schutz ist umfassend und für jede Verwendung braucht es eine Erlaubnis. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum kümmert sich in der Schweiz um die Umsetzung des Datenschutzgesetzes. Unternehmen und Firmen können ihr geistiges Eigentum auch beim Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum patentieren lassen (Patentamt). Nach Ablauf der Schutzdauer fallen die Werke in die Public Domain Lizenz, was bedeutet

Aufgaben-Urheberrecht 1
Auf der Abschlussfeier des Maturajahres des 4.Jahrs soll am Kollegium heilig Kreuz folgende einer der Titel bei der Diplomvergabe abgespielt werden

Nehmen Sie ausführlich Stellung, wann wie bei der SUISA eine Angabe gemacht werden muss und eine Gebühr anfällt.

Aufgaben-Urheberrecht 2
In einem Zeitungsbericht wird ein Gedicht von Hans Morgenthaler: «Testament» vollständig abgedruckt, leider wurde der Name des Autors nicht abgedruckt. Nehmen Sie ausführlich Stellung, ob und wenn ja wie das Datenschutzgesetz verletzt wurde oder warum dies eben nicht geschah.

Aufgaben-Urheberrecht 3
Hören Sie den kurzen Radiobeitrag oder lesen Sie hier nach, was Content ID genau ist und wo diese Anwendung findet. Schreiben Sie zu zweit einen fiktiven Fall, bei welchem diese Content-ID eine Rolle spielt.

Creative Commons

Beantworten Sie spontan die folgenden Fragen:

  1. Darf ich jedes Bild aus dem Web nehmen, verändern und für meine Website nutzen?
  2. Darf ein von mir komponiertes Musikstück weiterverwendet werden? Wenn ja, wie und unter welchen Umständen?
  3. Was bedeuten die nebenstehenden Symbole ?

Aufgaben zu Creative Commons

  1. Informieren Sie sich hier, was genau Creative Commons sind, welche Symbole und Abkürzungen (bsp.CC) diese umfassen und was diese Symbole beinhalten. Notieren Sie sich kurz das Wichtigste auf OneNote.
  2. Spielen Sie das folgende Learningapp durch. Besprechen Sie die offenen Fragen zu zweit.
  3. Bilder in Arbeiten:
    1. Wenn wir wissen, was Creative Commons sind, wie können wir nach Bildern, Texten etc. mit diesen Rechten im Web suchen? Gibt es Filter in der Suchmaschine, sodass nur Bilder mit diesen Rechten erscheinen?
    2. Wie gehen Sie in Zukunft vor, um Bilder für Ihre Arbeiten zu finden?
      Recherchieren Sie diese Fragen via Web, notieren Sie sich das Wichtigste in OneNote.
  4. Probe aufs Exempel:
    1. Erstellen Sie in Word ein neues Dokument, das Sie als „Aufgabe_CreativCommons.docx“ in Ihrem Informatikordner speichern! Suchen Sie online nach je 1 Bild in CC-Lizenz zu den folgenden Kategorien: Island, Eisfischen, Beteigeuze (Stern), Gutenberg, Künstliche Intelligenz
    2. Kopieren Sie jede ein Bild zu diesen Kategorien in Ihr Word-Dokument. Achten Sie sich dabei jeweils auf die Angaben der Lizenzformen (CC) und erklären Sie kurz, was bedeuten die Symbole, was darf man damit machen, was nicht.
    3. Geben Sie unterhalb des Bildes die Quellen an. Lesen Sie dazu unterhalb der Aufgabe nach, wie dies genau geschehen muss.
      Hier finden Sie ein Beispiel dazu.
    4. Beantworten Sie die Fragen, welche zu Beginn des Kapitels Creative Commons formuleirt sind, erneut mit Ihrem neu erarbeiteten Wissen.

Ohne eine korrekte Quellenangabe bzw. Zitierung kann auch bei CC-Werken eine Urheberrechtsverletzung geschehen. Je nach vorliegender CC-Lizenz sind bestimmte Information in den Angaben unterzubringen. Bei allen Lizenzen müssen jedoch die Nennung des Urhebers, sowie die Information zur entsprechenden Lizenz in der Quellenangabe vorhanden sein. Angaben zum Titel des Werks sind auch zu empfehlen. Wenn wir ein CC-Werk verändern bevor wir es benutzen (sofern dies erlaubt ist, also kein nd Symbol vorhanden), müssen wir noch eine Zusammenfassung unserer Änderungen bei den Quellenangaben anzugeben. Bei Quellenangaben können folgende Fragen helfen:

  • Wie heißt das Werk? (Angabe des Titels) (optional)
  • Wer hält die Rechte am Werk? (Namen des oder der Autoren)
  • Wo ist das Werk zu finden? (Quellen des Originals; sofern vorhanden und zumutbar: Link)
  • Wie darf das Werk genutzt werden (Nennung der Lizenz)

» Hier einLink mit genaueren Angaben.

 "Creative Commons BBB" by steren.giannini, lizenziert mit [[https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/?ref=openverse| CC BY 2.0 license ]]
„Creative Commons BBB“ by steren.giannini, lizenziert mit CC BY 2.0 license

Lernziele

  • Sie können erklären, was Datenschutz ist und erkennen Datenschutzverletzugen in Fallbeispielen.
  • Sie können die Notwendigkeit und Wichtigkeit von Datenschutz begründen.
  • Sie wissen, was persönliche Daten sind und was nicht und können Beispiele nennen und den Begriff «persönliche Daten» in eigenen Worten beschreiben.
  • Sie können in einem praktischen Beispiel Datenschutzverletzungen erkennen und diese erklären.
  • Sie wissen, was das Urheberrecht ist und erkennen in pratischen Beispielen, wann es verletzt wurde.
  • Sie kennen die Creative Commons und können die Symbole dazu in eigenen Worten erklären.
  • Sie wenden das Wissen über den Datenschutz und das Urheberrecht in ihrem (schulischen) Alltag an.
  • gf1/datenschutz3.1677654720.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2023/03/01 08:12
  • von marroc